Röntgen und Strahlenschutz
Gemäss Strahlenschutzgesetzes muss jederzeit die Sicherheit der Patient:innen und Anwender:innen gewährleisten werden, weshalb muss die Qualität der Aufnahmen, sowie die Einhaltung der Vorgaben zur Strahlendosis jederzeit sichergestellt werden.
Dokumentation der Inbetriebnahme:
Vor Inbetriebnahme in der Zahnarztpraxis wird jede Röntgeneinrichtung durch den Hersteller oder Lieferanten einer Abnahmeprüfung unterzogen, um den Ausgangszustand des Gerätes, unter Einhaltung bestimmter Bezugswerte festzuhalten.
Dokumentation der periodischen Prüfungen:
- Abnahmeprüfung
- Konstanzprüfung
- Instandhaltung/Wartung mit Zustandsprüfung
- Befundmonitore prüfen
Nur Personen, die über die entsprechende Ausbildung im Strahlenschutz verfügen, dürfen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung bedienen.
Ausbildungspflicht
Diese Ausbildung wird zusätzlich zur Grundausbildung (intraorale Röntgern) verlangt:
- Panoramaröntgen (OPT)
- Fernröntgen (Ceph)
- Digitale Volumentomografen (DVT):
Fortbildungspflicht
- Die betroffenen Personen müssen alle 5 Jahre Fortbildungen absolvieren und diese nachweisen können.
- Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, die Aus- und Fortbildung des Betriebspersonals zu koordinieren und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren
Aufbewahrungspflicht
Die Aufbewahrungsfrist der Ergebnisse und Bilder von Abnahme- und Konstanzprüfungen, sowie der Schulungen, werden in der QS-Software über zehn Jahre nach Abschluss der Prüfung in der Schweiz archiviert
Die Entwicklung, Aktualisierung und Hosting der QSMed-Software erfolgen nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz und erfüllen alle Vorgaben der swissmedic und des neuen Datenschutzgesetzes.