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Röntgen und Strahlenschutz

Röntgen und Strahlenschutz

Gemäss Strahlenschutzgesetzes muss jederzeit die Sicherheit der Patient:innen und Anwender:innen gewährleisten werden, weshalb muss die Qualität der Aufnahmen, sowie die Einhaltung der Vorgaben zur Strahlendosis jederzeit sichergestellt werden.

Dokumentation der Inbetriebnahme:

Vor Inbetriebnahme in der Zahnarztpraxis wird jede Röntgeneinrichtung durch den Hersteller oder Lieferanten einer Abnahmeprüfung unterzogen, um den Ausgangszustand des Gerätes, unter Einhaltung bestimmter Bezugswerte festzuhalten.

Dokumentation der periodischen Prüfungen:

  • Abnahmeprüfung
  • Konstanzprüfung
  • Instandhaltung/Wartung mit Zustandsprüfung
  • Befundmonitore prüfen

Nur Personen, die über die entsprechende Ausbildung im Strahlenschutz verfügen, dürfen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung bedienen.

Ausbildungspflicht

Diese Ausbildung wird zusätzlich zur Grundausbildung (intraorale Röntgern) verlangt:

  • Panoramaröntgen (OPT)
  • Fernröntgen (Ceph)
  • Digitale Volumentomografen (DVT):

Fortbildungspflicht

  • Die betroffenen Personen müssen alle 5 Jahre Fortbildungen absolvieren und diese nachweisen können.
  • Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, die Aus- und Fortbildung des Betriebspersonals zu koordinieren und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren

Aufbewahrungspflicht

Die Aufbewahrungsfrist der Ergebnisse und Bilder von Abnahme- und Konstanzprüfungen, sowie der Schulungen, werden in der QS-Software über zehn Jahre nach Abschluss der Prüfung in der Schweiz archiviert

Die Entwicklung, Aktualisierung und Hosting der QSMed-Software erfolgen nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz und erfüllen alle Vorgaben der swissmedic und des neuen Datenschutzgesetzes.