Betriebsbewilligung

Erfahrung & Behördenkonformität

Mit QSMed erstellte Praxisbewilligungen sowie Genehmigungen zur Führung einer Privatapotheke werden von den zuständigen kantonalen Gesundheitsdirektionen ohne Beanstandung bewilligt.

Grundlage dafür ist die konsequente Ausrichtung des Systems auf die gesetzlichen Anforderungen sowie die EKAS-anerkannte Branchenlösung Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz (ASGS, Branchenlösung Nr. 86), welche integraler Bestandteil von QSMed ist.

Die Umsetzung erfolgt praxisnah, strukturiert und vollständig dokumentiert und ist für Inspektionen jederzeit nachvollziehbar.